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Aktuelle Informationen

Eine Deponie für die Marktgemeinde

121 000 Kubikmeter Nutzvolumen – Straßen im Baugebiet „Sandäcker“ sind fertiggestellt

Als der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Arnstorf zu seiner jüngsten Sitzung zusammen kam, beschäftigte sich das Gremium unter Vorsitz von Bürgermeister Christoph Brunner zunächst mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schönauer Straße. Hier stand die zweite Änderung an. Die ergänzende Auslegung erfolgte von 20. Juni bis 8. Juli, wobei keine Stellungnahmen, die gegen das Vorhaben sprechen eingingen. So wurde besagter Plan in der Fassung vom 24. Mai als Satzung beschlossen.

Erster Bürgermeister Brunner teilte mit, dass die Neuerrichtung einer Deponie der Deponieklasse I in Arnstorf beabsichtigt wird. Dazu wird derzeit auf den betreffenden Flurstücken in der Gemarkung Ruppertskirchen ein Ton- und Kiesabbau betrieben. Die auf dem betroffenen Grundstück befindliche Grube unterfällt bisher dem Zuständigkeitsbereich des Bergamtes. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Grube auf mehreren Flurstücknummern zuzüglich des unbebauten Grundstücks zukünftig als Deponie zu nutzen. Auf der Deponie sollen insbesondere Bauschutt, Beton, Gießereisande, Elektro-Ofenschlacke und Bitumengemische zugelassen werden. Das Nutzvolumen der (mit Erweiterung) soll etwa 121.000 Kubikmeter betragen. Der Ausbau soll in einem Abschnitt erfolgen. Die gesamte Verfülldauer wird mit zehn Jahren angesetzt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die betroffene Fläche ist als Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Kies) sowie Grünfläche (gliedernde, abschirmende, ortsgestaltende und landschaftstypische Grünflächen) und Wald dargestellt.

Zudem ist zu beachten: Das Vorhaben liegt unmittelbar an einer Gemeindeverbindungsstraße mit geringem Abstand zur Fahrbahn.

Die Regierung von Niederbayern, Landshut bat den Markt Arnstorf um Mitteilung, ob die Unterlagen für einen Scoping-Termin ausreichend sind. Weitere Ausführung folgen vom Planungsbüro Sehlhoff aus Vilsbiburg. Aus Sicht des Marktes Arnstorf, so war man sich einig sind die vorgelegten Unterlagen für einen Scoping-Termin geeignet und ausreichend. Einige Korrekturen in den vorliegenden Unterlagen sind jedoch erforderlich. Diese werden der Regierung von Niederbayern vorgelegt. Als Straßenverkehrsbehörde wird bezüglich der Lage an der Gemeindestraße zugestimmt, wenn die Standsicherheit des Straßenkörpers gewährleistet ist. Entsprechender Nachweis ist vor Abgrabungsbeginn zu erbringen.

Die im Baugebiet „Sandäcker“ neu gebauten Straßen „Michael-Bachmaier-Weg“ und eine davon abzweigende Stichstraße (noch ohne Straßennamen) sind soweit fertiggestellt, dass sie dem öffentlichen Verkehr zu widmen sind. Dem sprach nichts entgegen. Die Straße vom Wendeplatz der Straße „Schickanöder Feld“ bis zur John-F.-Kennedy-Straße hat derzeit noch keinen Straßennamen. Sie liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Schönauer Straße, 2. Änderung“. Für ein angrenzendes Grundstück liegen bereits Bauvorlagen vor. Die Erteilung soll in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates erfolgen. Da es sich um die geradlinige Fortsetzung der Straße „Schickanöder Feld“ handelt, soll auch dieses Straßenstück „Schickanöder Feld“ benannt werden. Hier schließt sich der Bau- und Umweltausschuss dem Vorschlag der Verwaltung an.

Es wurde darauf hingewiesen, dass an der Pfarrkirchener Straße in Arnstorf die Hecke zurückgeschnitten werden muss, da es dort eine Gefahrenstelle ist. Die Verwaltung wird den Eigentümer anschreiben. Auch kam die Anregung, an der Aufhausener Straße, Einfahrt Gärtnerstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Man wird es in die nächste Verkehrsschau mit aufnehmen. Im Baugebiet Brunnfeld sind zwei dürre Bäume von denen eventuell eine Gefahr für die umliegende Bebauung ausgehen könnte. Sie werden mit dem Förster besichtigt und dann eine Entscheidung getroffen.

Die Anregung, die Banner bezüglich des Volksfestes und Mittelalterfestes etc. fester zu spannen, damit sie besser leserlich sind, lässt sich nicht umsetzen, wie Bürgermeister Brunner erörterte. Sie würden sonst reißen. Es wurde angeregt, dass für künftige Baugebiete nach einer zentralen Lösung für die Niederschlagswasserrückführung zur Gartenbewässerung etc. gesucht werden soll. Mit einer Zisternenlösung mit gedrosseltem Überlauf auf den Baugrundstücken besteht aber grundsätzlich auch Einverständnis.
(Quelle: RA 8.8.22)