• img
  • img
  • img

+++ Terminvereinbarung im Bürgerbüro weiterhin erwünscht!!! +++

Dienststellen

Rathaus Arnstorf Marktplatz 8
94424 Arnstorf
Telefon 08723 9610-0

Meine Welt - Rottal-Inn

Bürgerinfo Portal

des Landratsamtes
Rottal-Inn

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBürgerinfo Portal

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag bis Freitag:
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag Nachmittag geschlossen.

Stadtplan.de - Einfach besser finden

Online Stadtplan vom Markt Arnstorf

Der neue Stadtplan des Markt Arnstorfs.
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZum Stadtplan

Bürger-App des Marktes Arnstorf

Bürger-App des Marktes Arnstorf

Die neue App jetzt für Android und iOS downloaden.
PDF mit QR-Codes

Dahoim in Niederbayern

Dahoam in Niederbayern

Infoportal für die Region
... do mog i lebn!

Öffnet externen Link in neuem FensterZum Infoportal

Aktuelle Informationen

Entscheidung über Wasserlieferung vertagt

Möglicher neuer Vertrag mit Zweckverband Wasserversorgung Oberes Kollbachtal wurde im Marktrat vorgestellt

109 Wahlhelfer sorgten dafür, dass die Bundestagswahl in den zehn Urnen- und fünf Briefwahllokalen des Marktes Arnstorf am Sonntag zügig abgewickelt werden konnte, wofür ihnen Erster Bürgermeister Christoph Brunner im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung am Montag dankte.
Die Gemeinde schloss 2005 einen Wasserlieferungsvertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Oberes Kollbachtal mit einer Laufzeit von 25 Jahren ab. Eine gesicherte Wasserversorgung  für alle Bürger ist die ureigenste Aufgabe der Kommune, daher ist es weiterhin ein großes Bestreben des Marktes, auf mehreren Standbeinen bei der Wasserversorgung zu stehen. Mit dem  bereits in der Umsetzung befindlichen Sanierungskonzept der vorhandenen gemeindlichen Brunnenanlage möchte man nach Möglichkeit die eigene Wasserförderung ausbauen. Ähnliche Überlegungen gibt es auch bei der Kommune, die von Arnstorf als Wassergast durchgeleitetes Wasser des Zweckverbandes erhält. Der jetzt nun neu vorgelegte Wasserlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren sieht wiederum eine Mindestabnahmemenge sowie ein neues, jährliches Berechnungsmodell unter Einbeziehung aller Investitionen vor. Das neue vorgesehene Berechnungsmodell lässt jedoch keinerlei Planbarkeit des Bezugspreises zu, da dieser sehr stark von den Bezugsmengen bzw. der getätigten Investitionen des Zweckverbandes abhängig ist. Da die weiteren Entwicklungen schwer abschätzbar sind, wird die Verwaltung zeitnah das Gespräch mit dem Zweckverband suchen, um eine Lösung hinsichtlich der Preisfindung nach dem bestehenden Vertragsmodell zu erreichen.
Der Bürgermeister führte die Thematik etwas genauer aus, wonach die größte Änderung zum bestehenden Wasserlieferungsvertrag vom Juni 2005 in der Ermittlung des Wasserpreises liegt.

Jährliche Abnahmemenge ändert sich nicht

Im bisher bestehenden Vertrag wurde der Preis je Kubikmeter festgelegt. Nach dem Entwurf des neuen Wasserlieferungsvertrages werden die Investitions- und Betriebskosten des ZWOK nach dem Verhältnis der an den Markt Arnstorf gelieferten jährlichen Wassermenge aufgeteilt. Die Festlegung eines fixen Wasserpreises je Kubikmeter erfolgt damit nicht mehr. In Abhängigkeit der bezogenen Jahreswassermenge lässt sich lediglich ein fiktiver Wasserpreis ermitteln. Für das Jahr 2019 ergäbe sich nach dem neuen Vertrag ein fiktiver Wasserpreis von 1,27 Euro je Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer.  Nach dem bisherigen Vertrag waren es 92 Cent je Kubikmeter.
Der Vertragsentwurf wurde durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband überprüft. Dadurch konnte sicher gestellt werde, dass dem Markt Arnstorf nur Investitionen verrechnet werden die mit dem direkten Wasserbezug in Verbindung stehen. Leitungen zu anderen Gemeinden bleiben unberücksichtigt. Die jährliche Abnahmemenge ändert sich im Vergleich zum bisherigen Vertrag nicht und beträgt weiterhin mindestens 95.000 und höchstens 150.000 Kubikmeter. Die Laufzeit des neuen Vertrages beträgt 20 Jahre und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung ist frühestens nach 15 Jahren möglich, die Kündigungsfrist beträgt fünf Jahre. Eine Verlängerung des Vertrages um zehn Jahre kann mit einer Frist von drei Jahren vor Vertragsende beantragt werden. Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2022.
Eine Vorbesprechung des Vertragsentwurfs fand in den Fraktionen statt. Es ist ein gültiger Vertrag vorhanden, der noch eine Laufzeit bis 2030 hat. Arnstorf hat als Wassergäste Mariakirchen und Roßbach. Die Nachbargemeinde Roßbach plant, die weitere eigene Versorgung mit Wasser zu sichern. Der ZWOK ist an der Grenze der derzeit möglichen Wasserförderung. Auch könnte ein Wasserzukauf aus dem Arnstorfer Bereich möglich werden. Bürgermeister Christoph Brunner stellte deshalb den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes. Dem stimmte das Gremium geschlossen zu.
Vor allem im Zuge der Jahresabrechnung der Wasser- und Entwässerungsgebühren gehen bei der Verwaltung vermehrt Erlassanträge für erhöhte Verbrauchsgebühren ein. Der erhöhte Verbrauch ist oftmals durch Defekte in den Anlagen  der Grundstückseigentümer bedingt. Ein aktueller Fall bewog Bürgermeister Brunner, das Thema zur Sprache zu bringen. Es  handelte sich um Vandalismus in einem leerstehenden Haus. Damit einher ging das Aufdrehen des Wasserhahns und 1639 Kubikmeter Wasser liefen „ins Leere.“ Es wurde nun darüber beraten, ob man einen Grundsatzbeschluss fasst, wie man generell mit derlei Situationen umgeht, auch  vor dem Hintergrund: „Wir sind nicht mehr verantwortlich dafür, was nach der Wasseruhr passiert.“
Ein Erlass der Gebühren ist aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen, da die Wassermenge tatsächlich bezogen wurde. Dem Marktrat wurde aber vorgeschlagen, die Entwässerungsgebühren vom Gebührenschuldner in Höhe des Durchschnittsverbrauchs der letzen drei Jahre zu erheben. Der darüberhinausgehende Teil wird dem Gebührenschuldner erlassen, da es sich beim Mehrverbrauch um unverschmutztes Wasser handelt. Der Vorschlag fand jedoch letztlich nur eine einzige Zustimmung, auch, weil man die Gefahr des Missbrauchs sah. Viel mehr sollte die Verwaltung weiterhin individuell entscheiden. Man wird sich in der nächsten Finanzausschusssitzung auch nochmals austauschen. Jeder hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass zu stellen.

17 Luftfiltergeräte für die Grundschule angeschafft

Beim Markt wurde die Aufstellung des Gewerbegebiets „GE Alter Wertstoffhof“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt. Damit hätte die Kommune die Möglichkeit, einem Gewerbebetrieb die gewünschte Nutzung als Parkplatz sowie den An- und Abtransport von Fahrzeugen zu ermöglichen. Das Grundstück liegt im Bereich einer möglichen Umgehungsstraße. Nach Rücksprache mit dem Grundstückseigentürmer und der Planerin stellte Bürgermeister Christoph Brunner den Antrag auf Absetzung des Punktes, weil man sich in der Aufstellung des Flächennutzungsplanes befindet und man nicht etwas beschließen sollte, das hinterher nicht passt.
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden vergeben: Arbeiten zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in der Grundschule: Baumeisterarbeiten an die Firma Otteneder zum Bruttopreis von 40.392,84 Euro; Metallbauarbeiten an die Firma Stegmüller zum Bruttopreis von 58.220,14 Euro und Schlosserarbeiten an die Firma Plansky zum Bruttopreis von 56.014,49 Euro.
Marktrat Kyrill Gabor fragte in der vorhergehenden Sitzung wegen der Ausstattung der Grundschule mit Luftfiltergeräten an. Im Januar wurden zwölf und im März fünf Luftfiltergeräte beschafft. Lediglich fünf Fachräume haben keine. Die Rektoren der Mittel- und der Realschule sehen keine Notwendigkeit der Anschaffung.
Marktrat Peter Schaitl regte an, sich um Behördenstandorte zu bewerben. Er verwies auf die unfallträchtige Kreuzung Bahnhofstraße/Aufhausener Straße und fragte nach dem aktuellen Stand bezüglich Kreisverkehr oder Ampellösung. Wegen  des Kreisverkehrs nahm man mit dem Grundstückseigentümer auf. Eine gute und zugleich kostengünstigere Alternative wäre eine Ampellösung für Fußgänger, wie die Untersuchungen ergaben.
Was Baugrundstücke in Arnstorf betrifft, existiert eine Warteliste. Kyrill Gabor wollte wissen, wie lange diese ist. Der Bürgermeister hatte keine konkreten Zahlen, sprach aber von 80 bis 90 Interessenten. In der Regel wird diese chronologisch abgearbeitet. Genau das ist Motivation, weiterhin aktiv nach Baugrundstücken zu suchen. Marktrat Günther Moosburner betonte, dass viele junge Familien einen Baugrund erwerben möchten, weshalb man vielleicht weniger Investoren sondern eher den Einheimischen den Vorzug geben sollte. Vielleicht sollte über eine Neuregelung der Vergabegepflogenheiten nachgedacht werden.
(Quelle: RA 8.10.2021)