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Grünes Licht für Wohnheim

Bauprojekt für autistische Menschen Thema im Bauausschuss - Diverse weitere Anträge abgesegnet

In seiner letzten öffentlichen Sitzung erteilte der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Arnstorf für alle vorliegenden Anträge jeweils einstimmig gemeindliches Einvernehmen.

Dazu begrüßte Vorsitzender Erster Bürgermeister Christoph Brunner die Mitglieder dieses Gremiums, das sich einleitend mit dem Antrag auf Baugenehmigung (Umplanung) zum Neubau eines Wohnheimes mit 24 Plätzen für Menschen mit Behinderung in Arnstorf, Michael-Bachmaier-Weg, beschäftigte. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „WA Sandäcker“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, nachdem die Baugrenze geringfügig überschritten wird. Der Ausschuss beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Milchviehstalles mit Güllegrube in Mariakirchen, Untere Hofmark wurde positiv beschieden. Besagte Genehmigung wurde im September 2017 erteilt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.

In Arnstorf, Sigunastraße, soll ein Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten und 18 Stellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungsplanes „WA Triefeldener Feld II“. Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die maximale Wandhöhe bergseitig wird überschritten. Die Länge des Quergiebels wird überschritten und dessen First liegt auch nicht unter dem Hauptfirst. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Die Zustimmung als Baunachbar wurde ebenfalls erteilt. In Jägerndorf, St.-Michael-Straße ist geplant, ein bestehendes Einfamilienhaus zu erweitern. Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Jägerndorf. Die Genehmigung wurde erteilt.

Geplant ist in Sattlern an eine bestehende Gewebehalle ein Aufenthalts- und Bürogebäude anzubauen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden ausgenommen. Hier gab es nichts dagegen einzuwenden. Ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage ist in Arnstorf, Uttenschwalbstraße geplant. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Triefeldener Feld II“ und weicht von dessen Festsetzungen ab. Unter anderem wird die maximal zulässige Gebäudetiefe durch einen vorspringenden, erdgeschossigen Baukörper überschritten. Dieser erhält einen Flachdachbalkon. Die Garage hält die Firstrichtung nicht ein. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Ebenso für das Vorhaben Neubau eines Carports an die bestehende Garage in Arnstorf in der Hafnerstraße. Das Objekt befindet sich im Bebauungsplan „Im Feld III“ in der Fassung der ersten Änderung. Die Baugrenze bzw. der Standort für die Grenzgarage werden überschritten. Das Carport wird in Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung nicht dem Hauptgebäude angepasst u. a. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Zur Abstimmung lag weiter ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Bergstraße in Arnstorf vor. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Arnstorf. Das Vorhaben ist zulässig. Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ist im Pfarrer-Brücklmeier-Weg in Arnstorf geplant. Es liegt im Geltungsbereich „Am Closenanger“, für den die Aufstellung beschlossen ist. Das Bauvorhaben entspricht nicht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht keinem der Baugebiete nach der BauNVO. Die Erschließung erfolgt vorrangig über den Pfarrer-Brücklmeier-Weg. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. So verhielt es sich auch beim Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung eines Carports in Arnstorf, Am Mühlberg. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Arnstorf „Am Mühlberg.“ Es entspricht nicht den Festsetzungen der Satzung. Die Baugrenze wird überschritten und der Garagenstandort nicht eingehalten. Der Bau- und Umweltausschuss sprach sich dafür aus, die Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften zuzulassen. Auch lag ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage in Arnstorf, Uttenschwalbstraße vor. Es befindet sich im Bebauungsplan „WA Triefeldener Feld II“. Die Garage hält die Firstrichtung nicht ein, trotzdem wurde das Einvernehmen erteilt. Ebenso beim letzten Antrag. Entstehen sollen ein Hackgutlager und eine Hackschnitzelheizung in Adermann. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Zum Abschluss des öffentlichen Teils wurden die Mitglieder informiert, dass das Landratsamt Rottal-Inn die Versetzung der Ortstafel an der St. 2112 (Simbacher Straße) bis zum Ende der Bebauung bei Hausnummer zehn anordnete.
(Quelle: RA 2.6.2021)