Den Nachtrag zur Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 ( Nach Anlage 5 zu $ 20 Abs. 1 BWO) finden Sie hier:
Er beinhaltet u.a. die gesonderten Öffnungszeiten des Rathauses am Wahlwochenende.