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Aktuelle Informationen

Rege Bautätigkeit in der Marktgemeinde

Bau- und Umweltausschuss hatte über eine Fülle von Bauanträgen und -voranfragen zu entscheiden

Mit einer Ausnahme erteilte der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Arnstorf jeweils das einstimmige Einvernehmen für die vorgelegten Anfragen, als das Gremium unter der Leitung von Ersten Bürgermeister Christoph Brunner zur Sitzung im Rathaussaal zusammen kam.

Demnach wurde einleitend über einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit barrierefreien Wohnungen in Arnstorf, Schönauer Straße/Schleeburg beraten. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es beeinträchtigt öffentliche Belange, da es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht und Belange des Denkmalschutzes beeinträchtigt. Der Antrag wurde mit dem Landratsamt Rottal-Inn besprochen. Die Bauvorlagen beinhalten keine Entwürfe und Vorstellungen, wie die Bebauung bzw. Nutzung werden soll, was jedoch zur Beurteilung erforderlich wäre. Zu beachten ist ferner die tatsächliche und zulässige Nutzung unmittelbar westlich der Schönauer Straße. Es könnte zu einer möglichen Konfliktsituation gewerbliche Nutzung zu vorgesehener Wohnnutzung kommen. Im Grundstück verlaufen auch eine Hauptwasserleitung und Kanäle des Marktes. Inwiefern diese durch das Vorhaben beeinträchtigt werden, kann anhand der vorliegenden Bauvorlagen nicht beurteilt werden. Aus diesen Gründen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. In Geiersberg kann weiterhin Kies abgebaut und die Flächen dann wieder rekultiviert werden. Eine entsprechende Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung wurde erteilt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Landwirtschaftsfläche und Wald dargestellt. Verlängert wurde auch der Antrag der Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Steindorf. Ein Vorhaben im Außenbereich, das privilegiert ist, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Ebenfalls im Außenbereich liegt das Vorhaben, (Umplanung), einen Lärmschutzwall und weitere Pkw-Parkplätze in Thalhausen zu errichten. Es handelt sich um eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes. Weiter lag ein Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Hackgutlagers an ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude in Petersdorf vor. Das Bauvorhaben ist privilegiert, weil es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Beraten wurde über einen Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses zur Einliegerwohnung und Erstellen eines Carports in der Schäfflerstraße in Arnstorf. Die Eigenart der nähren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet, hier ist das Vorhaben zulässig. Auch gegen das Vorhaben, ein Fahrsilo in Salksdorf zu überdachen, hatte man keine Einwände. Es handelt sich um ein privilegiertes Anwesen im Außenbereich. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Stallgebäudes zur landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Anbau eines Geräteunterstandes an die bestehende Scheune und Teilabbruch der bestehenden Scheune in Geiseldorf wurde ebenfalls Einvernehmen erteilt. In einem Dorfgebiet ist das Vorhaben zulässig. In Weilnbach soll ein landwirtschaftliches Mehrzweckgebäude angebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „GI, GE Gewerbepark Kollbachtal“. Ein weiteres Bauvorhaben im Außenbereich, das ebenfalls privilegiert ist, weil es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, kam zur Abstimmung. Behandelt wurde der Antrag zum Anbau eines Holzlagers an die bestehenden Gebäude in Ruppertskirchen, Peter-Huber-Straße. Ein Einfamilienhaus in Mariakirchen, Kreuzstraße erhält einen Anbau. Das Vorhaben entspricht der Satzung „Schlossfeldstraße.“ Es wird jedoch empfohlen, zwei Stellplätze zu errichten.

Einstimmiges Einvernehmen erhielt auch der Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zum Anbau an ein Garagengebäude in Grenzbebauung in der Sailerstraße in Arnstorf. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Unter anderem ist die Fläche für Garage und Stellplatz nicht eingehalten. Ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Rinderstalles zum Einbau einer Wohnung in Siglthann lag vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Einvernehmen wurde erteilt. Ebenso für den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Maschinenraumes in Arnstorf, Schickanöder Feld. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewebegebiet Schönauer Straße“. Allerdings wird die Baugrenze überschritten.

Der Bau- und Umweltausschuss erhielt Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Kellergeschosses Garage zur gewerblichen Küche für Catering in Arnstorf, Joseph-Bill-Straße. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Triefeldener Feld“.

Es entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes (Gewerbliche Nutzung im allgemeinen Wohngebiet). Beschlossen wurde das gemeindliche Einvernehmen zu Ausnahmen zu Befreiungen zu erteilen. In Mariakirchen, Obere Hofmark, möchte ein Bauherr das Dach seiner Lagerhalle sanieren und umdecken. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Ortsteils. Der Ausschuss wurde informiert, dass der neu gebaute Weg vom Baugebiet Brunnfeld zur Gemeindeverbindungsstraße Richtung Grafendorf so weit fertiggestellt ist, dass er dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist. Die Widmung erfolgt zum 1. Juni mit der Beschränkung „nur Fußgängerverkehr mit zugelassenem Radverkehr.“ Anfangspunkt ist die Anbindung an die Ortsstraße „Melchior-Seidl-Straße“ in Ruppertskirchen, Endpunkt die Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Puch-Siegerstorf-Volkstorf-Grafendorf-Aicha“ an der Nordgrenze. Seine Länge beträgt 102 Meter, er liegt in der Straßenbaulast des Marktes Arnstorf. Bezeichnet wird er als „Brunnfeldweg“. Auch wurde die Information weiter gegeben, dass derzeit wieder an Straßenlaternen usw. plakatiert wurde, vermutlich unerlaubt. Auf dem Grundstück zwischen dem Baugebiet „Kreuz-G'wanden“ und dem Schulzentrum ist noch eine größere Menge Humus gelagert. Dieser sollte anderweitig gelagert werden, so wurde angeregt. Der Humus gehört dem Markt Arnstorf.
(Quelle: RA 06.04.2021)