Der Ministerrat hat am 12.1.2021 beschlossen, dass in Bayern ab kommenden Montag im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben wird, da der bisher vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz der Träger kaum vor Ansteckung schützt. Die FFP2-Masken gelten als weitaus sicherer.
Für Sitzungen des Marktgemeinderates sowie der Ausschüsse bittet der Markt deshalb dringend um das Tragen von FFP2-Masken. Dies gilt auch für Besucher dieser Sitzungen.
Damit möchte der Markt, neben den bisher bereits bestehenden Abstand- und Hygienevorschriften, den Schutz der Sitzungsteilnehmer bestmöglich erhöhen.
Hinsichtlich der sich nun auch ausbreitenden Mutation des Virus, die als deutlich noch ansteckender gilt als die bisher bekannte Variante, soll damit auch ein Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und dem Gesundheitsschutz der Sitzungsteilnehmer und -besucher geleistet werden.
Bleiben Sie gesund!