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Finanzausschuss

Dem Finanzausschuss gehören jeweils sechs ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder und der erste Bürgermeister (bzw. ein Stellvertreter) als Ausschussvorsitzender an. Der Finanzausschuss ist vorberatend tätig, soweit der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse); nähere Einzelheiten hierzu regeln §§ 9 ff der GeschO.

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